§ 28 Abs 1 StGB
Eine ges Wertung dahin, dass mit dem in verbotener Mehrfachverfolgung gelegenen Verfolgungshindernis in Bezug auf die ursprünglich verdrängende strafbare Handlung auch die Verfolgung und Bestrafung der ursprünglich verdrängten ausgeschlossen sein solle, ist nicht auszumachen.