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Teilungshindernis der Unzeit bei Rechtsstreit über das Eigentumsrecht

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/16ÖJZ 2021, 137 - 139 Heft 3 v. 26.1.2021

§ 830 ABGB

Das Teilungshindernis der Unzeit kann auch vorliegen, wenn der Teilungsbeklagte nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses den Teilungskläger auf Herausgabe von dessen Miteigentumsanteil und/oder auf Einwilligung in die Einverleibung des Miteigentumsrechts klagt und das allenfalls stattgebende Urteil dem Teilungsanspruch die Grundlage entziehen würde.

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