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Systematische und andauernde Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte in Italien seit 2008

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2021/11ÖJZ 2021, 105 - 106 Heft 2 v. 12.1.2021

Italien hat gegen die RL 2008/50 verstoßen, indem zwischen 2008 und 2017 systematisch und andauernd die in Art 13 Abs 1 iVm Anh XI der RL festgelegten Tages- und Jahresgrenzwerte für die Konzentrationen von PM10-Partikeln in der Luft in etlichen Gebieten und Ballungsräumen überschritten wurden und indem entgegen der Verpflichtung nach Art 23 Abs 1 dieser RL iVm deren Anh XV keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um in den betreffenden Gebieten die Einhaltung dieser Grenzwerte zu gewährleisten.

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