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Grundeigentümer und Lokalbetreiber sind auch für das Verhalten der Gäste außerhalb des Lokals verantwortlich

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/154ÖJZ 2021, 1004 - 1005 Heft 21 v. 3.11.2021

§ 364a ABGB steht der Immissionsabwehrklage (Unterlassungsklage) des Nachbarn nach § 364 Abs 2 ABGB (auch dann) nicht entgegen, wenn das Verhalten der Gäste des Lokals des Bekl außerhalb der Betriebsanlage bei der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung außer Betracht geblieben ist. Der Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ist - als Anwendungsfall der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar.

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