Bei Sach- oder Personenschäden, etwa aufgrund eines Verkehrsunfalls, erhält der Geschädigte im Regelfall entweder Leistungen aus einer Privatversicherung (FN ) und/oder aus der gesetzlichen Sozialversicherung. (FN ) Im Jahr 2019 waren nach Angaben des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungen 8,9 Mio Personen (99,9 % der Bevölkerung) gesetzlich krankenversichert. (FN ) Steht dem Geschädigten neben der Versicherungsleistung ein Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger zu, stellt sich die Frage nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geschädigten (Versicherten), dem Schädiger und dem Versicherer oder dem Sozialversicherungsträger. Der vorliegende Beitrag befasst sich zunächst - jeweils aus Sicht des Privat- und des Sozialversicherungsrechts - mit diesem Dreiecksverhältnis, möchte das Problem des "Quotenvorrechts" verständlich erklären und auf einige Streitfragen im Privatversicherungsrecht genauer eingehen.