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Ersessenes Eigentum am Seezugang "verjährt" nicht

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/147ÖJZ 2021, 954 - 955 Heft 20 v. 11.10.2021

Die Klage auf Herstellung des Buchstands, der einer (durch Ersitzung) bereits eingetretenen Rechtslage entspricht, ist unverjährbar.

1 Ob 12/21b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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