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Abgasskandal: 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW AG?

BeitragAufsatzAndreas RiedlerÖJZ 2021/2ÖJZ 2021, 5 - 11 Heft 1 v. 22.12.2020

Qualifiziert strafbare Handlungen des Schädigers führen zur 30-jährigen Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 Alternative 2 ABGB. Der Beitrag analysiert vor dem Hintergrund der bisher ergangenen Rsp die Frage, ob diese lange 30-jährige Verjährungsfrist bei qualifiziert strafbarem Organverhalten auch für Schadenersatzansprüche gegenüber juristischen Personen zur Anwendung gelangt.

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