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Kein Feiertagsarbeitsentgelt für Arbeit am 6. 1. 2019 (Heilige Drei Könige)

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/2ÖJZ 2021, 29 - 30 Heft 1 v. 22.12.2020

§ 9 Abs 5 ARG (§ 7 Abs 7 ARG)

Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (§ 7 Abs 7 ARG).

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