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Einheitliche Streitpartei bei Durchsetzung von Reallasten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/127ÖJZ 2021, 891 - 893 Heft 19 v. 27.9.2021

§ 523 ABGB

Die Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit/Reallast kann nur einheitlich von allen Miteigentümern (des herrschenden Grundstücks) und gegen alle Miteigentümer (des dienenden Grundstücks) gemeinsam verlangt werden.

9 Ob 51/20w

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