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RMAnmeldung muss angefochtene Entscheidung erkennen lassen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/128ÖJZ 2021, 809 Heft 17 v. 30.8.2021

Lässt die RMAnmeldung des belangten Verbandes, dem es nach § 15 Abs 1 zweiter Satz VbVG freisteht, das U über die natürliche Person oder das über ihn ergangene U oder beide U zu bekämpfen, offen, gegen welches dieser U sich das angemeldete RM richtet, ist es zurückzuweisen.

13 Os 30/21t

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