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"Fiktive Reparaturkosten": Reparaturkostenvorschuss statt Ersatz der objektiven Wertminderung

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/111ÖJZ 2021, 787 - 790 Heft 17 v. 30.8.2021

§ 1323 ABGB

Ein Ersatz bloß fiktiver Reparaturkosten steht nicht zu. Beim Deckungskapital für eine noch nicht durchgeführte Reparatur handelt es sich im Regelfall um einen zweckgebundenen Vorschuss, für den der Empfänger verrechnungspflichtig ist; einer ausdrücklichen Bezeichnung als "Vorschuss" bedarf es nicht.

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