Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehepartner nicht als Steuerersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.
1 Ob 155/20f