§ 90 Abs 2 Z 7 B-KUVG (§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG)
Ein Versicherter, der einen Bankomaten aufsucht, um dort Bargeld zu Lasten seines Gehaltskontos zu beheben, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich dabei um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt.