Eine Reihe jüngster Entscheidungen des OGH befasst sich grundlegend mit Sachverhaltsklärung und Tatverdacht beim Übergang in ein Ermittlungs- und Hauptverfahren. Strikte Beachtung ihrer Vorgaben ermöglicht präzise Gedankenführung vor Beginn und bei Leitung eines Ermittlungsverfahrens, bei der Entscheidung über das Einbringen, beim Abfassen und bei Vorprüfung einer Anklage und kann komplexe Strafverfahren entscheidend beschleunigen. StA, die ihre Darstellungspflichten bei der Anklageerhebung genau kennen, wissen am Ende auch, wie man UFeststellungen bekämpft oder ob man besser darauf verzichtet.