Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015 ordnet das neue Pflichtteilsrecht nicht mehr an, dass der Pflichtteil dem Pflichtteilsberechtigten frei von Belastungen zu hinterlassen ist. Mit einer Pflichtteilsdeckung einhergehende Belastungen sind jedoch gem § 762 ABGB bei der Bewertung der Pflichtteilsdeckung entsprechend zu berücksichtigen. Der Beitrag spürt der Frage nach, ob und in welcher Weise mit einer Pflichtteilsdeckung verbundene, aktuelle und latente steuerliche Lasten bei der pflichtteilsrechtlichen Bewertung einer Zuwendung nach § 762 ABGB nF zu berücksichtigen sind. Er versteht sich als erster Diskussionsbeitrag und gleichzeitiger Lösungsvorschlag für einen (soweit ersichtlich) in L und Rsp bislang kaum erörterten Problemkreis. (FN )