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Schadenersatz gegen Kartellbeteiligte auch für nicht Marktbeteiligte

EuGH-EntscheidungenJudikaturHans Peter LehoferÖJZ 2020/33ÖJZ 2020, 283 - 284 Heft 6 v. 16.3.2020

Art 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell betroffenen Markt tätig sind, sondern Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt haben, verlangen können, dass Unternehmen, die an dem Kartell teilgenommen haben, zum Ersatz des Schadens verurteilt werden, den die betreffenden Personen erlitten haben, weil der Betrag der Subventionen höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, sodass sie den Differenzbetrag nicht für andere gewinnbringendere Zwecke verwenden konnten.

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