Keine Bedenken gegen ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie
Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags auf Aufhebung von Teilen der §§ 12 und 18 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw NichtraucherschutzG idF BGBl I 2019/66 betreffend ein ausnahmsloses Rauchverbot in Räumen der Gastronomie abgelehnt.

