Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wann das Strafgericht wegen Widersprüchlichkeit zweier Gutachten ein drittes Gutachten (sog "Obergutachten") einholen muss. Der OGH verlangt dafür in zwei jüngeren Entscheidungen die Mängelfreiheit beider Gutachten - eine Situation, die es an sich gar nicht geben dürfte.
Schlagwörter:

