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Die Pflicht zur Beiziehung eines weiteren Sachverständigen gem § 127 Abs 3 StPO

BeitragAufsatzKlaus SchwaighoferÖJZ 2020/21ÖJZ 2020, 160 - 162 Heft 4 v. 6.2.2020

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wann das Strafgericht wegen Widersprüchlichkeit zweier Gutachten ein drittes Gutachten (sog "Obergutachten") einholen muss. Der OGH verlangt dafür in zwei jüngeren Entscheidungen die Mängelfreiheit beider Gutachten - eine Situation, die es an sich gar nicht geben dürfte.

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