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Die Rechtsfolgen des Nichterscheinens des Privatanklägers zur Hauptverhandlung

ForumAufsatzMichael RamiÖJZ 2020/134ÖJZ 2020, 1129 - 1131 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

Allgemeines

Einleitung und Durchführung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens (§§ 210 ff StPO) setzen eine rechtswirksame Anklage voraus (Anklagegrundsatz; § 4 Abs 2, § 210 Abs 2 StPO; vgl auch Art 90 Abs 2 B-VG).

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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