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Tatverdacht im Grundrechtsbeschwerdeverfahren

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/158ÖJZ 2020, 1107 - 1110 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

§ 2 Abs 1 GRBG

Eine Grundrechtsverletzung mangels dringenden Tatverdachts liegt vor, wenn indizierte Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe iwS oder Verfolgungshindernisse nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit verneint werden.

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