vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tatverdacht im Grundrechtsbeschwerdeverfahren

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/158ÖJZ 2020, 1107 - 1110 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

§ 2 Abs 1 GRBG

Eine Grundrechtsverletzung mangels dringenden Tatverdachts liegt vor, wenn indizierte Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe iwS oder Verfolgungshindernisse nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit verneint werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!