§ 1 Abs 1 Z 1 UWG (§ 6 MPG)
Die Rechtsansicht, dass der Verkäufer von Medizinprodukten (hier von In-vitro-Diagnostika) allein wegen der aufrechten Zertifizierung (CE-Kennzeichnung) von der Einhaltung der §§ 9 ff MPG iVm § 6 Z 1 MPG ausgehen kann, ist vertretbar.