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Keine Verkürzung der Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/162ÖJZ 2020, 1037 Heft 22 v. 16.11.2020

Da es sich bei § 25 GmbHG um eine gesetzlich zwingende Regelung handelt, ist die vertragliche Vereinbarung einer Verkürzung der in Abs 6 für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Frist von fünf Jahren unzulässig.

9 Ob A 136/19v

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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