Rekapitulation
Das AGB-Recht ist im B2C-Geschäft bekanntlich unionsrechtlich durch die KlauselRL 93/13/EWG determiniert und wird daher über weite Strecken durch den EuGH gestaltet. Für die Folgen des Wegfalls von AGB-Klauseln (vgl Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1 KlauselRL) gilt das in besonderem Maße: Aus Abschreckungsgründen ist die geltungserhaltende Reduktion nichtiger Klauseln unzulässig, (FN .