Wenngleich der illegale internationale Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen aufgrund gesteigerter medialer Aufmerksamkeit bereits seit geraumer Zeit in den Blickpunkt einer breiten Öffentlichkeit gerückt ist, waren das Artenhandelsrecht und dessen strafrechtliche Absicherung in § 7 ArtHG 2009 bislang kaum Gegenstand literarischer Abhandlungen. Der vorliegende Beitrag veranschaulicht die kriminologische Bedeutung des Artenhandelsrechts, indem er dieses bisher wenig beachtete Rechtsgebiet vor allem aus strafrechtlicher Sicht näher beleuchtet und zugleich einen Leitfaden für die Praxis bereitstellt. (FN )