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Stimmrecht im Beschluss zur Kostentragung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/119ÖJZ 2020, 836 - 839 Heft 18 v. 14.9.2020

§§ 24, 52 WEG

Wohnungseigentümer, die durch eine Beschlussfassung pauschal einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen bereits aufgewendeten Kosten (für einen Fensteraustausch) unabhängig davon zuerkannt erhalten, ob die Maßnahme eine der Eigentümergemeinschaft obliegende Erhaltungsmaßnahme war, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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