vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtserlag des vom Rechtsanwalt für mehrere Klienten gemeinsam geführten Handakts?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/116ÖJZ 2020, 751 - 752 Heft 16 v. 18.8.2020

Das Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten bildet nur dann einen Erlagsgrund iSd § 1425 ABGB, wenn die Forderungsprätendenten gleiche oder verschiedene einander ausschließende Ansprüche geltend machen und die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schuldners besteht. Für den Fall, dass nur ein Forderungsprätendent vorhanden ist, der Schuldner sich aber nicht sicher ist, ob dessen Anspruch zu Recht besteht, steht der Gerichtserlag nicht zur Verfügung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!