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Behördliche Verbote und Vertrag

BeitragAufsatzAlexander WilfingerÖJZ 2020/56ÖJZ 2020, 437 - 440 Heft 10 v. 12.5.2020

Die Krise wird gerne als Stunde der Exekutive bezeichnet, was sich aktuell bewahrheitet. Behördliche Verbote bestimmen das Geschehen und wirken sich dabei zwangsläufig auch auf Verträge aus. Der vorliegende Beitrag steckt den Rahmen ab, den das Zivilrecht dafür bereitstellt.

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