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Internationale Zuständigkeit zur Unterhaltsvorschuss-Rückforderung nicht nach EuUVO

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/67ÖJZ 2019, 428 Heft 9 v. 25.4.2019

Die Geltendmachung des Ersatzes zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse (UV) durch den Bund gem § 22 Abs 1 UVG gegenüber dem Zahlungsempfänger mit der Begründung, dass dieser Mitteilungspflichten gem § 21 UVG vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der EuUVO.

10 Ob 72/18p

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