Als im Jahr 2016 ein unabhängiger Bankomatbetreiber ("Betreiber") in Österreich begann, Kunden für jede Behebung an den eigenen Geldausgabeautomaten ("Bankomaten") ein Entgelt in der Höhe von Euro 1,95 ("Bankomatgebühr") in Rechnung zu stellen, rief das - neben den Medien (FN ) - nicht nur die Verbraucherschutzverbände, sondern auch den nationalen Gesetzgeber auf den Plan. Mittlerweile hat sowohl der OGH über die Klagen der Verbände als auch der VfGH über die gesetzgeberischen Maßnahmen entschieden. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Judikatur und über noch offene Fragen zur Zulässigkeit von Bankomatgebühren.