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Familienbeihilfenanrechnung bei gleichwertiger Betreuung

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2019/51ÖJZ 2019, 354 - 356 Heft 8 v. 8.4.2019

§ 231 ABGB (§ 33 EStG)

Die nach den Vorgaben des VfGH gebotene steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen basiert auf dem Modell der getrennten Haushaltsführung.

Im unterhaltsrechtlichen Betreuungsmodell mit gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen tritt [hingegen] zunächst die Funktion der Familienbeihilfe als Abgeltung von Betreuungsleistungen in den Vordergrund. Die Familienbeihilfe und der nach § 33 Abs 3 EStG gemeinsam ausgezahlte Kinderabsetzbetrag dienen bei gleichwertigen Betreuungsleistungen primär der Unterstützung der Betreuenden (hier: der Mutter) in finanzieller Sicht.

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