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Mietzinsanhebung nach Tod des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/50ÖJZ 2019, 330 - 331 Heft 7 v. 25.3.2019

Bei einer Personengesellschaft ist der eine Mietzinsanhebung rechtfertigende Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG (§ 46a Abs 4 Z 1 MRG) idR nur dann erfüllt, wenn sich die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter um mehr als 50 % geändert haben. Auf gesellschaftsinterne Absprachen kommt es grundsätzlich nicht an.

5 Ob 155/18g

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