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"Zu erkennen Geben" und "natürlicher" Wille Eine Studie zu einer besonderen Form der Handlungsfähigkeit im österreichischen Recht

BeitragAufsatzPeter BarthÖJZ 2019/16ÖJZ 2019, 101 - 109 Heft 3 v. 28.1.2019

Die österreichische Rechtsordnung knüpft in zunehmendem Maß Rechtsfolgen daran, dass jemand etwas "zu erkennen gibt". Wie ist diese Handlung einzuordnen, ist sie Rechtsgeschäft, Rechtshandlung ieS oder Realakt, und welche Anforderungen sind an den Handelnden zu stellen, damit er etwas "zu erkennen geben" kann? Darum soll es im folgenden Beitrag gehen.

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