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Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz und die Auswirkungen auf die verwaltungsbehördliche Namensänderung Der Beitrag untersucht die Stellung gesetzlicher Vertreter, denen nicht die Pflege und Erziehung zukommt, im Verfahren zur verwaltungsbehördlichen Namensänderung.

ForumAufsatzRita HirnerÖJZ 2019/14ÖJZ 2019, 93 - 95 Heft 2 v. 15.1.2019

A Einleitung

Mit dem 2. ErwSchG (FN 1), welches am 1. 7. 2018 in Kraft getreten ist, wurde auch das NÄG (FN 2) geändert. Diese auf den ersten Blick unwesentlichen Änderungen sollen näher betrachtet werden.

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