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Sanierung durch das Finanzmarktstabilitätsgesetz

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/156ÖJZ 2019, 1079 - 1082 Heft 23 und 24 v. 4.12.2019

§ 2a Abs 5 FinStaG (§ 95 BaSAG; § 1356 ABGB)

Vom Gesetzgeber wurde mit § 2a FinStaG ein im Wesentlichen außergerichtliches Angebotsverfahren mit Ausgleichs- und Sanierungsfunktion geschaffen, auf das eine analoge Anwendung der Bestimmungen der IO über das Verbot der Begünstigung einzelner Gläubiger nicht in Frage kommt.

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