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RMAusführungsfrist bei fremdsprachigen Angekl

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/159ÖJZ 2019, 1088 - 1089 Heft 23 und 24 v. 4.12.2019

§ 285 Abs 1 StPO (§§ 56, 364 Abs 1 StPO)

Unvertretene, der Verfahrenssprache nicht hinreichend mächtige Angekl haben ein Recht auf Zustellung einer übersetzten UAusfertigung. Der Verstoß gegen § 56 Abs 1 und 3 StPO führt nicht zur Wirkungslosigkeit der Verfahrenshandlung, kann aber Grund für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein.

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