Der Beitrag befasst sich, ausgehend von der im Vermögensstrafrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, mit folgenden Fragen: Wo liegen die Grenzen der wirtschaftlichen Betrachtung beim Diebstahl? Wer ist wirtschaftlich gesehen Opfer der Untreue, worin besteht der Vermögensschaden, wann tritt er ein, etwa beim Spekulationsgeschäft? In welchem Verhältnis stehen Korruption und Untreue und wie verträgt sich die wirtschaftliche Betrachtungsweise mit Förderungen und Spenden (zB Parteispenden), die auf Kosten des vom Machthaber vertretenen Unternehmens gehen?