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Unterhaltsvorschuss(UV)-Erhöhung - wirkungslose Zustellung an (vormaligen) Verfahrenshelfer des Vaters (nach Ende des Unterhaltsverfahrens)

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/166ÖJZ 2019, 1027 - 1028 Heft 22 v. 11.11.2019

Die im Unterhaltsverfahren bewilligte Verfahrenshilfe gilt nicht auch für das UV-Verfahren.

Eine noch vor Entscheidung des RekG über die Zulassungsvorstellung (und tw ohne Zustellnachweis) erfolgte Zustellung des RevRek durch das ErstG kann keine fristauslösende Wirkung hinsichtlich einer möglichen RevRekBeantwortung entfalten.

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