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Unmenschliche Strafe als Auslieferungshindernis

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/143ÖJZ 2019, 980 - 982 Heft 21 v. 28.10.2019

Art 3 MRK

Die Verhängung einer lebenslangen (oder einer dieser gleichkommenden) Freiheitsstrafe über einen Erwachsenen ist mit Art 3 MRK vereinbar, wenn der Betroffene eine rechtliche oder tatsächliche Aussicht auf Entlassung hat und eine Möglichkeit zur Überprüfung der Haft gegeben ist.

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