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Zur Unparteilichkeit des Richters

BeitragAufsatzSzymon ŚwiderskiÖJZ 2019/3ÖJZ 2019, 13 - 20 Heft 1 v. 20.12.2018

Vom Schutzzweck der Unparteilichkeit des Strafrichters werden in erster Linie der Angeklagte, aber auch die Interessen der Justiz (Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafjustiz) umfasst. Im Beitrag wird untersucht, ob bei der praktischen Handhabung der Unparteilichkeit des Richters die Interessen des Angeklagten nicht vernachlässigt werden. Anlass für diese Untersuchung bietet ein aktuelles Wirtschaftsstrafverfahren, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die negativen und vorverurteilungsgleichen Äußerungen des am Strafverfahren unbeteiligten Ehepartners des erkennenden Richters über einen der Angeklagten einen Grund darstellen, der geeignet ist, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Die besondere Konstellation dieses Falls bietet zudem eine Gelegenheit zur Reflexion über die Reichweite der Unparteilichkeit des Richters.

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