Art 9 Abs 2 VO (EU) 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der VO (EG) 924/2009 ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel entgegensteht, die die Zahlung mittels einer Lastschrift, die auf Euro lautet und über das in der EU bestehende Lastschriftverfahren vorgenommen wird (SEPA-Lastschrift), ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem MS hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.