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Die Ablehnung des schwebend unwirksamen Vertrags nach § 1016 ABGB (FN 1)

BeitragAufsatzThomas ReichÖJZ 2019/93ÖJZ 2019, 753 - 759 Heft 17 v. 26.8.2019

Der Beitrag beleuchtet die ablehnende Erklärung des Geschäftsherrn, der den infolge unwirksamer Vertretungshandlung schwebend unwirksamen Vertrag endgültig beseitigen möchte. Bei der Frage, ob die Erklärung des Geschäftsherrn Rechtsfolgen auslöst, ergeben sich Unterschiede zwischen Genehmigung und Ablehnung.

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