vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der blinde Testator

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/112ÖJZ 2019, 769 - 771 Heft 17 v. 26.8.2019

§ 581 ABGB aF (§ 580 Abs 2 ABGB)

Die private fremdhändige letztwillige Verfügung einer Person, die nicht lesen kann, muss sowohl den Anforderungen des § 581 ABGB aF als auch jenen des § 579 ABGB aF genügen. Daher sind auch die in § 579 ABGB aF angeordneten Unterschriften des Erblassers und der Zeugen erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!