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Die Abberufung eines Präsidiumsmitglieds eines Vereins

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/111ÖJZ 2019, 693 - 694 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

Enthebung oder Abwahl von Mitgliedern des Leitungsorgans eines Vereins haben grundsätzlich durch das bestellende Organ zu erfolgen. Zielen die Statuten objektiv darauf ab, die Zusammensetzung des Präsidiums der Generalversammlung zuzuweisen, kann die Abberufung eines Präsidiumsmitglieds - auch wenn die Statuten diese nicht regeln - nur durch die Generalversammlung erfolgen.

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