vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tragung des Sonderbedarfs und Schmerzengeld

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/95ÖJZ 2019, 671 - 674 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

§§ 137, 231 ABGB

Eine generelle Verpflichtung des haushaltführenden Elternteils zur Erbringung überdurchschnittlicher Betreuungsleistungen, um den geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu entlasten, besteht weder nach der Grundregel des § 231 ABGB noch unter dem Gesichtspunkt der Beistandspflicht gem § 137 Abs 2 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!