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Grenzen des Verbots des Pflegeregresses

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/86ÖJZ 2019, 596 - 598 Heft 13 v. 28.6.2019

§ 231 ABGB (§ 330a ASVG; § 49 K-KJHG)

Vom Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG ist nicht die Verpflichtung der Eltern eines im Rahmen der vollen Erziehung (hier: nach dem K-KJHG) untergebrachten Kindes umfasst, dem Land die Kosten der vollen Erziehung zu ersetzen.

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