§ 231 ABGB (§ 330a ASVG; § 49 K-KJHG)
Vom Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG ist nicht die Verpflichtung der Eltern eines im Rahmen der vollen Erziehung (hier: nach dem K-KJHG) untergebrachten Kindes umfasst, dem Land die Kosten der vollen Erziehung zu ersetzen.