Der Austritt des UK aus der EU führt dazu, dass die EU-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit, Vollstreckung ausländischer Urteile und Bestimmung des anwendbaren Rechts im Verhältnis zum UK in weiten Teilen nicht mehr anwendbar sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das internationale Zivil- und Zivilprozessrecht, die in diesem Artikel näher erläutert werden.