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Der Europäische Zahlungsbefehl

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/65ÖJZ 2019, 456 - 459 Heft 10 v. 13.5.2019

Wird in einer Art 13 bis 15 EuMahnVO nicht genügenden Form zugestellt, so kann diese Zustellung nicht zur Grundlage der Vollstreckbarerklärung nach Art 18 EuMahnVO gemacht werden.

Zeigt sich ein Zustellfehler erst nach der Vollstreckbarerklärung, kann der Antragsgegner dies nach § 7 Abs 3 EO geltend machen.

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