§ 46 Abs 1 ZaDiG 2009 (§ 36 Abs 1 ZaDiG 2009)
Auch im Fall der verschuldensunabhängigen Haftung des Zahlungsdienstleisters nach § 46 Abs 1 ZaDiG 2009 ist ein allfälliges Mitverschulden des Zahlungsdienstnutzers wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nach § 36 Abs 1 ZaDiG 2009 zu berücksichtigen.