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Befristungsvereinbarung auch mit vordatiertem Mietbeginn und falsch bezeichnetem Mietende wirksam

Evidenzblatt-LeitsätzeMiet- und WohnrechtDr. Helge HochÖJZ-LS 2018/56ÖJZ-LS 2018, 377 Heft 8 v. 5.5.2018

Entscheidung: OGH 24.1.2018, 7 Ob 201/17k

Normen: § 29 Abs 1 Z 3 MRG; § 886 ABGB; § 914 ABGB

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