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Kostenseitig - Zur Honorierung der Teilnahme an einer Befundaufnahme

GebührenrechtAufsatzJosef ObermaierÖJZ 2018/43ÖJZ 2018, 336 Heft 7 v. 14.4.2018

Entscheidung: OLG Wien, 133 R 122/17i

Normen: § 23 Abs 5 RATG; TP 3.A.III RATG

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